Das Waffengesetz (5): Verstöße führen zu Freiheitstrafe und Bußgeldern! Gangway e. V. 27. März 2016 Vieles im Zusammenhang mit Waffen ist strafbar oder kann zumindest ein Bußgeld nach sich ziehen. Der Abdruck des Gesetzestextes führt hier zu keinem besseren Verständnis, denn es wimmelt nur so von unzähligen (und dadurch verwirrenden) Verweisungen. Daher grob zusammengefaßt: Bei Verstößen gegen das Waffengesetz kann man sich bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe einhandeln. Besonders schwere Fälle, nämlich solche von gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln (da reicht über längere Zeit ein „Zuverdienst“ aus!) können bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Andernfalls kommt es zur Geldstrafe oder zu einem Bußgeld. Vereinfacht gesagt: wer unerlaubt Waffen bei sich führt, macht sich (meist) strafbar oder begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit! (Es ist kein “Kavaliersdelikt”, wenn man ein Messer bei sich führt…) Hinterlasse eine Antwort Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* Email* Webseite