Verstöße beim Fahrradfahren Tilmann Pritzens 17. August 2018 Richtig unterwegs mit dem Rad: So vermeidest du Bußgelder Verstößt du mit dem Fahrrad im Straßenverkehr gegen die Vorschriften, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du Glück hast, bekommst du dann nur eine Verwarnung und musst 15,- Euro zahlen. Bleibt es nicht bei einer Verwarnung, sind die Sanktionen im Bußgeldkatalog (siehe auch Link am Ende dieses Beitrags) geregelt, der nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer gilt! Die Höhe der Bußgelder richtet sich danach, ob du die Ordnungswidrigkeit • bloß begangen oder • mit deinem Verhalten auch andere behindert oder • gefährdet hast. • Wenn es dann noch zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommt, wird es richtig teuer. Betrunken auf dem Rad: Ab 1,6 Promille droht eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann auf dich zukommen. Ab 0,3 Promille handelt es sich um einen Straftatbestand, wenn du auffällig fährst oder sogar einen Unfall verursachst. Fahren ohne Beleuchtung: Fährst du bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Beleuchtung, hast defekte oder keine Fahrradleuchten angebracht, musst du mit einer Geldbuße in Höhe von 20,- Euro bis 35,- Euro rechnen. Scheinwerfer und Schlussleuchte machen ein Fahrrad erst verkehrssicher, weswegen ihre Anbringung gesetzlich vorgeschrieben ist. Achte auch darauf, dass sie nicht verschmutzt oder bedeckt sind! Überfahren einer roten Ampel: Geldbuße in Höhe von 60,- Euro, kommt es deswegen zu einem Unfall: 120,- Euro War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, wird ein Bußgeld von 100,- bis 180,- Euro fällig. Dazu kommt 1 Punkt in Flensburg. Überquerung eines Bahnüberganges trotz geschlossener (Halb-)Schranke: Geldbuße in Höhe von 350,- Euro, und 2 Punkte in Flensburg Nichtbenutzen eines Radwegs oder Fahren entgegen der vorgeschriebenen Richtung: Geldbuße in Höhe von 20,- Euro bis 35,- Benutzung des Smartphones (Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Chatten, Fotografieren – auch das Wegdrücken eines Anrufs): Geldbuße in Höhe von 55,- Euro Freihändig fahren: Geldbuße in Höhe von 5,- Euro Fahren mit Kopfhörer: Geldbuße in Höhe von 10,- Euro Auch wenn diese Bußgelder nicht sehr hoch ausfallen, kann beides schwerwiegende Konsequenzen haben, weil du Gefahren erst zu spät erkennen oder nicht schnell genug auf sie reagieren könntest. Ob du einen Führerschein hast, spielt im Übrigen keine Rolle! Sobald du 14 Jahre alt bist, kannst du Punkte und Bußgelder erhalten. Auch wenn die Punkte nach 2,5 bis 10 Jahren verfallen, können sie so Einfluss darauf haben, ob du später überhaupt einen Führerschein bekommst. Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es bis dato noch nicht – aber selbstverständlich bietet ein Helm den besten Schutz des Kopfes bei einem Sturz. Ausführliche Informationen zu den Bußgeldern, die bei einzelnen Verstößen drohen, findest du unter https://www.bussgeldkataloge.de/bussgeldkatalog-fahrrad/ Vielen Dank an den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. – der uns all diese Informationen freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat! Hinterlasse eine Antwort Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* Email* Webseite