Tel: in der JSA Berlin: 030 – 90 144 29 28
ein Beratungs- und Begleitungsangebot für inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende, die sogenannte “Endstrafer” sind. Diese Jugendlichen müssen ihre Strafe bis zum letzten Tag verbüßen und werden dann in die Freiheit entlassen. Darüber hinaus werden Jugendliche und Heranwachsende in der Untersuchungshaft unterstützt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Bewährungsauflage aus dem Gerichtssaal entlassen werden. Startpunkt wird insbesondere aus dem Blick der Jugendhilfe heraus in enger Zusammenarbeit mit der JSA Berlin, unter Einbeziehung und in Rücksprache mit den jeweils fallbezogen zuständigen Jugendämtern und den Jugendgerichtshilfen, die strukturierte Entlassung der jungen Inhaftierten bereits in der Haftzeit mit ihnen vorbereiten (freiwillige Teilnahme) und sie ab dem Tag der Entlassung beziehungsweise nach der Gerichtsverhandlung intensiv in ein selbstbestimmtes und legales Leben begleiten. Um diesen Jugendlichen Perspektiven zu eröffnen, werden die “Endstrafer” mindestens drei Monate vor der Haftentlassung beraten und nach ihrer Freilassung zu Ämtern, Behörden etc. begleitet. In der Untersuchungshaft ist die Vorlaufzeit in der Regel kürzer. Zusätzlich werden sie dann in ein Netzwerk verschiedener sozialer Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel zur beruflichen Förderung oder zur sinnvollen Freizeitgestaltung, eingebunden.
Startpunkt gibt es seit 2011. Auftrags- und Zuwendungsgeber ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Seit August 2017 ist das Projekt um den U-Haft Bereich erweitert worden.