Zum Widerrufsrecht Gangway e. V. 16. Januar 2016 Widerruf oder Rücktritt?? Ein Vertrag kann widerrufen werden. Im Gegensatz zum Rücktritt muss hierfür kein Grund genannt werden. Im Falle eines Widerrufs gilt der Vertrag als für von Beginn an nicht existierend. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen Vertrag zwischen einem Privaten und einem Unternehmer handelt und der Vertrag außerhalb von den Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen wurde. Wenn Ihr also in einem Geschäft etwas kauft, könnt Ihr diesen Kaufvertrag nicht widerrufen. Allerdings räumen fast alle Geschäfte ein Umtauschrecht ein. Dabei steht es Ihnen aber zu, nur einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises auszugeben, während bei einem Widerruf der Kaufpreis hätte ausgezahlt werden müssen. Der häufigste Fall für einen Widerruf dürfte die Bestellung von Waren im Internet sein. Dabei handelt es sich um ein sog. Fernabsatzgeschäft, für das ebenfalls zum Schutz der Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht besteht. Darüber hinaus muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden. Es genügt nicht, wenn Ihr die Waren einfach ohne jegliche Angaben zurücksendet. Der Verkäufer muss erkennen können, dass Ihr Euch nicht mehr an den (Kauf-)Vertrag gebunden fühlen wollt. Damit Ihr im Zweifelsfall einen Nachweis erbringen könnt, solltet Ihr die Widerrufserklärung möglichst schriftlich abgeben. Der Widerruf muss fristgerecht erfolgen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und läuft ab Erteilung der Widerrufsbelehrung oder (in der Regel) ab Erhalt der Ware, insb. beim Internetkauf. Die Kosten für die Rücksendung der Ware müssen vom Verbraucher getragen werden, allerdings übernehmen viele Online-Shops auch die Rücksendekosten. Der Verkäufer muss dann nach Ausübung des Widerrufsrechts den gezahlten Kaufpreis erstatten. Hierbei müssen nun auch die Versandkosten für die Lieferung zurückerstattet werden. Was ist ein Haustürgeschäft? Bei einem Haustürgeschäft wird ein Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Verkäufers abgeschlossen, sondern in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Käufers oder auch bei Freizeitveranstaltungen, die der Unternehmer zu diesem Zwecke durchführt („Kaffeefahrten“). Dabei sollen die Verbraucher besonders geschützt werden, wenn sie übereilt Kaufentscheidungen treffen. Ausnahmen zum Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht besteht nicht für alles. Ausnahmen zum Widerrufsrecht sind in § 312g Abs. 2 BGB festgeschrieben. Beispielsweise ist ein Widerruf ausgeschlossen, wenn man maßgefertigte Waren bestellt, Kaufverträge über den Erwerb von Zeitungen/Zeitschriften im Internet abschließt (wobei dies nicht für Zeitungsabos gilt), oder bei Versand versiegelte Waren (entweder aus hygienischen Gründen oder bei Bild- und Tonträgern) die Versiegelung entfernt wurde. Hinterlasse eine Antwort Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* Email* Webseite