Verwaltungsgericht, Sozialgericht Berlin Tanja Linda 16. November 2017 Verwaltungsgericht Berlin Hier können Klagen und “Eilanträge” (= Antrag auf Aussetzung des sofortigen Vollzugs z. B. einer Abschiebung) eingereicht, z. B. wenn das BAMF einen Antrag auf Flüchtlingsschutz abgelehnt hat, wenn die Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens angedroht wird, oder wenn die Ausländerbehörde die Abschiebung konkret plant. WICHTIG! Die Klagefristen gegen die Entscheidung des BAMF sind sehr kurz (1 – 2 Wochen)! Die Rechtsmittelfristen hierfür stehen im Bescheid. Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7, 10557 Berlin Tel.: 030 – 90 14-0, Fax: 030 – 90 14-8790 S-Bahn Bellevue, U-9 “Turmstr.” Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle: Mo-Fr 9-13 Uhr Sozialgericht Berlin Hier können auch ohne Anwalt Klagen und Eilanträge eingereicht werden, wenn die verantwortlichen Berliner Behörden und Stellen (z. B. auch Krankenkassen) existenzielle soziale Hilfen (z. B. den Nachweis einer Kostenübernahme für eine Unterkunft) oder medizinische Hilfen (z. B. eine Krankenversichertenkarte oder eine dringende Operation) verweigern. Sozialgericht Berlin Invalidenstr. 52, 10557 Berlin Tel.: 030 – 90 22 7-0, Fax: 030 – 39 74 86 30 S-Bahn “Berlin-Hauptbahnhof” Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle: Mo-Do 9-14 Uhr, Fr 9-13 Uhr Hinterlasse eine Antwort Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* Email* Webseite