Verhältnis von Sozialarbeit und Polizei Gangway e. V. 28. Mai 2000 Vorbemerkung Sozialarbeit und Polizei bewegen sich aufeinander zu. Doch wer geht dabei in der täglichen Praxis die größeren Schritte?1. Das gesamtgesellschaftliche Problem In der Jugendarbeit und auch in der Polizei nimmt die Diskussion über ihr Verhältnis zueinander zu. Die Diskussion verdeutlicht sowohl das Spannungsverhältnis als auch den sich anbahnenden Dialog in der Arbeit von Streetworker/innen und Polizist/innen. In diesem Prozeß, der von völliger Abgrenzung und gegenseitigem Mißtrauen bis zur gemeinsamen Entwicklung von Dialogmodellen reichte, waren und sind uns immer auch die Gefahren einer solchen Annäherung bewußt.Die so notwendige Abgrenzung von Zielen, Herangehensweisen und dem gesellschaftlichen Auftrag beider Berufsgruppen wird überlagert von der öffentlichen Forderung nach gemeinsamer Verantwortung bei der Bekämpfung von Gewalt, Rechtsextremismus und Kriminalität. Da wird ohne jugendpolitischen Kontext und undifferenziert in Bezug auf sozialpädagogische und polizeiliche Prävention im Ergebnis eines Experten-Hearings angemerkt: „ Die Befriedung `sozialer Brennpunkte` durch eine gezielte Mischung von Prävention und Repression ist das gemeinsame Ziel von Praktikern aus Polizei und Sozialarbeit.“ Und der ständige Vertreter des Landespolizeipräsidenten in Sachsen drückt auf der Fachtagung „Jugend- Hilfe- Polizei“ in Nürnberg in seinem Referat auch gleich noch sein Bedauern aus: „ Es ist bedauerlich, daß eine derartige Tagung überhaupt erforderlich ist, wo Kooperation zum Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie der Gesellschaft insgesamt eigentlich Selbstverständlichkeit sind sollte,….“ Fragen nach Kooperation, Informationsaustausch, Zusammenarbeit …werden gestellt. Eine gemeinsame Begriffsklärung allerdings hat nicht stattgefunden: Da fordern Sozialarbeiter-StudentInnen von der Polizei , auf jegliche Formen der Prävention zu verzichten , und Polizei von Sozialarbeit, Daten abzugleichen und selbstverständlich “anonym“ eine “heiße Spur – Ist der Täter bei den drei Genannten dabei? – zu bestätigen“. 2. Das historische Problem Dem Jahr 1979, dem Höhepunkt der Ablehnung gegen polizeiliche Projekte, gehen Versuche einer gewissen Zusammenarbeit in München als auch die klare Ablehnung der Übernahme des Münchener Modells in Frankfurt/ M. 1976 voran. Die Frankfurter StraßensozialarbeiterInnen lehnen die Beamten als `Polizeispitzel`massiv ab. In anderen Städten kommt es zu ähnlichen Konfliktlagen. 1979 richtet das Polizeipräsidium in Hannover in einem Polizeirevier das `Präventionsprogramm Polizei/Sozialarbeiter`(PPS) ein. Die Einrichtung, die noch heute existiert, findet ihre Grenzen darin, daß sie weder von der neuen `Klientel` (straffällige Jugendliche), noch von den Sozialarbeitern angenommen wird, da man die Nähe zur Polizei fürchtet. Das Projekt, dessen Dienst-und Fachaufsicht beim Innenministerium liegt, versteht sich heute eher als ein Projekt mit opferorientiertem Arbeitsansatz, daß in Krisensituationen eine Kurzzeitbetreuung gewährleistet( Krisennotdienst). 1979 kommt es zu bundesweiten Treffen von Inititativen und zu Aktionen gegen die Einrichtung einer „Jugendpolizei“. Auf der Fachtagung „Strassenarbeit in der Bundesrepublik und in Berlin“ im Haus am Rupenhorn 1979 wird ein Plädoyer gegen die Einführung der Jugendpolizei gehalten und und im Anhang die Resulution der Kollegen aus Baden – Württemberg abgedruckt. „Nicht nur für die Jugendlichen ist der Einsatz von Jupos bedrohlich – durch kontinuierliches Observieren von Jugendtreffs und Jugendhäusern sind auch unbeteiligte Jugendliche von der Bewachung der Polizei betroffen -, sondern auch die Arbeit der Sozialarbeiter wird dadurch in Frage gestellt. Sie selbst unterliegen durch die regelmäßige Präsenz des Jugendpolizisten einer abzulehnenden Form von Kontrolle und müssen außerdem mit zunehmenden Mißtrauen bei den Jugendlichen kämpfen. Neu anzusprechende Jugendliche wird der Unterschied zwischen einem Jugendpolizisten und einem Straßenarbeiter immer schwerer deutlich zu machen sein.“ 1985 findet ein Treffen des Landesjugendamtes Rheinland statt, auf dem u.a. die Arbeitsgruppe „ Streetwork – ein gemeinsames Anliegen von Polizei und Sozialarbeit“ tagt. In den Vorbemerkungen zu den Protokollen aus der Sicht der Polizei und der Sicht der Sozialarbeit wird hervorgehoben, daß man aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung, Zielsetzung und Erwartungshaltung sich einig war, kein gemeinsames Arbeitsgruppenprotokoll zu erstellen. Neben einer Reihe bekannter Vorbehalte und gegenseitiger Forderungen wird von Seiten der Polizei eine Forderung aufgestellt, die späterhin immer dann von der Polizei erhoben wird, wenn es darum geht, auf die Unzulänglichkeit von sozialpädagogischer Prävention und Sozialarbeit zu verweisen. „ Es ist eine uralte Forderung der Polizeipraktiker, daß Sozialarbeiter an Orten sein sollen, wo sich gefährdete und schon `gestrauchelte` junge Menschen aufhalten und dies auch zu Zeiten außerhalb normaler Bürostunden. Es kann im Interesse des jungen Klientel nicht so bleiben, daß nur die Polizei an 365 Tagen rund um die Uhr präsent ist.“ Sozialarbeit erkennt an, daß Streetwork nicht in einem repressionsfreien Raum stattfindet und Polizei Bestandteil der Lebenswelt gerade der Jugendlichen ist, deren Beziehungswelt die Straße ist. 1989 gründet die Berliner Polizei die `AG Gruppengewalt`und favorisiert das Konzept ´polizeilicher Jugendarbeit`. Parallel zu der zentralen `AG Gruppengewalt` wurden in allen sieben Berliner Direktionen der nun nicht mehr geteilten Stadt „kriminalpolizeiliche Ermittlungsgruppen Jugendgruppengewalt“ und 1991 zusätzlich „Operative Gruppen Jugendgewalt“ (OGJ) gebildet, denen es nach eigenen Angaben recht schnell gelungen ist, Kontakt und Respekt bei türkischen und deutschen Jugendgangs zu finden. Straßensozialarbeit in Berlin zieht sich konsequent und zum Zweck der eigenen Definierung aus allen Dialogebenen zurück. Ein Arbeitstreffen im Sommer 1991, organisiert von der Sportjugend Berlin, wird boykottiert: „Tragische Opfer“ dieses Boykotts sind die uninformierten und auf ABM-Basis arbeitenden Ostberliner Streetworker. 3. Das theoretische Problem Die vielzitierten “Gemeinsamkeiten” von Streetwork und Polizei werden häufig als “gemeinsame Interessen” oder als “gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe” definiert. Sind sie dies wirklich? Oder besteht nicht vielleicht unsere einzige Gemeinsamkeit darin, daß wir es häufig mit den gleichen Personen zu tun haben? Haben wir in bezug auf diese Personen, also unsere Zielgruppen, tatsächlich die gleichen Ziele ? 1. Ist die gemeinsame Grundlage der Sozial-und Polizeiarbeit die Gefahrenabwehr? Begrenzt man Sozialarbeit auf die Vielzahl der Schutzpflichten des KJHG, ist man sehr schnell bei der ausschießlichen Definition der Gefahrenabwehr (Verhinderung von Übergriffen gegen Schutzbefohlene, Straftaten etc.). Sowohl inhaltlich als auch methodisch definiert sich Sozialarbeit nicht zuerst und auch nicht letztendlich (nur vermittelt) über die Abwendung von Gefahren, sondern hauptsächlich an der Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen. Sozialarbeit definiert sich über den eigenen Arbeitsauftrag und nicht an seinem Gegenteil. Lebensperspektive ist nicht nur Abwesenheit von Kriminalität. „Straßensozialarbeit muß in der Öffentlichkeit deutlich machen, daß sich die Ziele von Straßenarbeit von den Interessen der Jugendlichen her definieren, nicht aber einseitig von ordnungspolitischen Interessen von Polizei und Verwaltung, und daß die Reduzierung von Jugendkriminalität nicht ausschließliches Ziel der Arbeit mit Jugendlichen sein darf, sondern eine wirksame Unterstützung von delinquenzgefährdeten Jugendlichen eben nur durch eine allgemeine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu erreichen ist.“ 2. Schon aus diesem Blickwinckel ist eine “Gesamtstrategie zur Gewaltprävention”(SPI) zu hinterfragen. Geht es zudem Sozialarbeit vordergründig um eine Gesamtstrategie zur Gewaltverhinderung bzw. Gefahrenabwehr gerät sie gegenüber der Polizei automatisch in die Defensive. Auf diesem Gebiet wird die Polizei immer “bessere Ergebnisse” aufweisen können. Verschwimmen außerdem Begriffe wie polizeiliche und sozialpädagogische Prävention und Kontrollfunktion, dann kann es schon einmal passieren, daß auf einer Konferenz im Rahmen des “Gang-Verhinderungsprogrammes der Stadt Long Beach/L.A.” fast alle Jugendlichen und zwei Drittel aller Sozialarbeiter vordergründig eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes fordern, anstelle gegenüber der Kommune die Wiedereröffnung des einzigen z.Z. geschlossenen Jugendklubs einzuklagen. 4. Das exekutive Problem Auch im Programm der Fachtagung: Jugend-Hilfe-Polizei (Nürnberg /Januar 1996) war nicht ganz zufällig die Rede von “konstruktiver Kooperation” und von der “Sozialarbeit der Polizei“. (Die logische Umkehrung dieses Themas hieße übrigens “Polizeiarbeit der Streetworker“ …). In Hannover hat das Präventionsprogramm Polizei- Sozialarbeit (PPS), ein Soforthilfeprojekt der Krisenintervention und Kurzzeitbetreuung, seine Dienststelle bei der Polizei. Das berechtigte Anliegen schneller unbürokratischer Soforthilfe, das in diesem Fall sicherlich in Kooperation mit der Polizei erfolgen muß, erfordert aber weder ein Anstellungsverhältnis bei der Polizei noch eine Fach-und Dienstaufsicht des Innenministeriums. Auch wenn Fragen der Schweigepflicht, Anonymität und des Vertrauensschutzes gewährleistet sind, läßt sich damit nicht begründen, warum Polizei Aufgaben der Jugendhilfe übernimmt. Während die Vertreterin des Landeskriminalamt München/Jugendamt und Polizei, vergleichbar mit der Position der Vertreterin der Berliner Polizei (einschließlich des LKA 143 Berlin) und dem Vertreter des Landeskriminalamt Hamburg, konstatiert, daß “eine eigenständige Jugendarbeit der Polizei gescheitert ist”, droht der ständige Vertreter des Landespolizeipräsidenten in Sachsen, Sachsen strebt derzeit das repressivste Polizeigesetz der Bundesrepublik an, schon einmal perspektivisch damit, daß Polizei Funktionen der Sozialarbeit übernehmen könnte: “Es könnte Sozialarbeit der Polizei geben, wenn die Jugendhilfe nicht ihre Aufgaben erfüllt.” „Zu der im Rahmen dieser Tagung mehrfach ansgesprochen Frage `Sozialarbeiter bei der Polizei?`: Ja, soweit es zur Förderung von Problembewußtsein, Qualifizierung von Polizisten in sozialen Fragen sowie für die Aus- und Fortbildung erforderlich ist, vorläufig nein, soweit es um eine Jugend- und Sozialarbeit der Polizei geht, doch könnten sich zu gegebener Zeit entsprechende Überlegungen einstellen, falls – Jugendhilfe ihrem öffentlichen Auftrag nicht ausreichend nachkommt, – Kooperation zwischen Jugendhilfe und anderen Bereichen ( einschließlich Polizei) nicht genügend stattfindet und/oder – die Ansprechbarkeit von Jugendhilfe außerhalb der üblichen Dienstzeiten (nachts,Wochenenden, Feiertage) nicht gegeben ist“. 5. Das materiell-technische Problem (Ressourcenproblem) In Anbetracht der finanziellen Kürzungen in der Jugendsozialarbeit, des sogenannten „Umbaus des Sozialstaates“ kommt man nicht umhin, diese Äußerung des Vertreters aus Sachsen, der übrigens im Rahmen des `deutsch-deutschen Transfers` seine neue Wahlheimat fand, schon mal als eine der Formen „künftiger Provokationen“ zur Kenntnis zu nehmen. In Berlin hat die Polizei einen ca. 30-fachen Personalbestand gegenüber der Jugendarbeit und kann somit flächendeckend und im Drei-Schicht-System arbeiten; sie ist mit modernster Technik, modernen Kommunikations- und Informationssystemen, schnellen Dienstfahrzeugen und vor allem mit “Feststellen” ausgestattet. (Rekrutieren sich die Mitarbeiter, Angestellten und Beamten der Polizei auch nur in einem Bundesland vergleichbar z.B. mit der Jugendhilfe Thüringen aus über 50% (interne Aussagen bis zu 70 %) ABM-, LKZ – und Honorarstellen? So wird aus einem materiellen Problem ein inhaltliches Problem!) 6. Das strafrechtlich-juristische Problem Die Polizei unterliegt dem Legalitätsprinzip,d.h. sie unterliegt einem strikten Strafverfolgungsauftrag; ihre Zuständigkeit für einen jungen Menschen endet bei der Übergabe an den Staatsanwalt . Die Polizei ist eindeutig hierarchisch und auf der Basis von Befehlsgewalt aufgebaut; sie orientiert sich an klar strukturierten Aufgabenbereichen und besitzt keinen Spielraum für Handlungsalternativen (Opportunitätsprinzip nur im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten). Ist die Polizei nahezu mit allen denkbaren Rechten, nur nicht dem Recht auf Opportunität ausgestattet, erinnert die Nichtanerkennung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Straßensozialarbeiter eher an ein Relikt aus der Vergangenheit. Straßensozialarbeiter können rechtlich nur eine Schweigepflicht einfordern bzw. müssen sich darauf verlassen, als Angestellte im Öffentlichen Dienst von ihrem Arbeitgeber keine Aussagegenehmigung zu erhalten. Insbesondere in diesem Bereich haben wir es mit einem Ressourcen- und Kompetenzgefälle zu tun! 7. Das politisch-institutionelle Problem Wie wenig relevant unser Dialog für die Alltagsarbeit der Polizei und für die Anweisungen politischer Entscheidungsträger ist, durften wir am 25.01.1996, dem Tag der Berliner Senatsbildung, wieder einmal hautnah erfahren. Sozialarbeiter/innen haben gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen gegen rigorosen Sozialabbau demonstriert. Die Unverhältnismäßigkeit und Bedrohlichkeit polizeilicher Mittel ließ keine Sekunde Zweifel daran aufkommen, daß die Akzeptanz der Sozialarbeit vielleicht auf dem Papier, aber nicht in den Köpfen von Einsatzleitungen der Polizei existiert. Und die Besatzungen von Mannschaftswagen führen lediglich Befehle aus … Aussagen eines Polizisten innerhalb von fünf Minuten: Zu vier Streetworker/innen “Wenn Sie hier weiter diskutieren, muß ich Sie als Straftäter betrachten …” Zu mir, unter vier Augen: “Sie wissen doch, das sind nicht wir. Mir paßt das doch auch nicht immer. Das hier ist doch eine gute Sache …” 8. Das institutionelle Problem Zu einem gleichberechtigten Dialog gehören nicht nur das Bekenntnis zur Akzeptanz der jeweiligen Berufsfelder, sondern fachlich und politisch fundierter Gestaltungswille auf entscheidender Leitungs-bzw. Kompetenzebene. Vertreter der “Gemeinsamen Fachkommission Jugendhilfe, Polizei und Justiz” Hamburg berichten, daß gleichberechtigter Dialog und Kooperation an der Basis nur Sinn machen, wenn diese ihre Entsprechung auch auf entscheidender institutioneller Ebene finden. Institutionalisierung eines gleichberechtigten Dialogs bzw. Kooperation bedeutet nicht Hierarchisierung auf der Grundlage von Leitungs-, Entscheidungs-, Kontroll- und Evaluierungsprozessen. (Das Hamburger Modell spricht deshalb von einem Dialog auf gleichberechtigter, vertrauensvoller und persönlicher Basis, weil sich die Parteien der Möglichkeit eines Stellungs- und Grabenkampfes durchaus bewußt sind.) 9. Das konkret-spezifische Problem “Diese zeitraubenden Seminare! Dialog macht nur Sinn, wenn er themen-, zielgruppen- und situationsbezogen ist.” ( Arbeitstreffen Bremen, Februar 96) 10. Das Problem der Transparenz – “Jeder Kontakt muß für die Jugendlichen transparent sein” (siehe Statistik Fachtagung Berlin,1995, Anhang 2 Kapitel 6) – “allen Jugendlichen sagen wir das auch nicht, daß hier wöchtlich Polizisten in Zivil anwesend sind” ( Aussage einer Mitarbeiterin des Projekt „Kick“ der Berliner Sportjugend) 11. Das Problem der Evaluation Die ersten sozialen Projekte bei der Polizei existieren und einige Protagonisten errechnen schon einmal Effektivitäts- und Rationalitätskriterien eines der Binnenstruktur des Polizei-apparates entsprechenden Ansatzes der Prävention. Ist nicht bei schon vorhandenen Projekten zu befürchten, daß Sozialarbeit durch eine Exekutive bewertet wird, die die Effektivität ihrer Mittel und Methoden zum Kriterium der Evaluierung nimmt? Wir sollten nicht den Fehler machen, dieses Ungleichgewicht zu vergessen. Kein Dialog mit der Polizei ist tatsächlich gleichberechtigt. Trotzdem: Wie wenig verstärkte Repression an den gesellschaftlichen Ursachen von Gewalt und Straffälligkeit ändert, wird zunehmend auch von Polizist/innen thematisiert. In diesem Zusammenhang scheint ein Dialog sinnvoll. Schnelle Umarmungen aber sind fehl am Platze. Wie eine Kollegin neulich berichtete, lassen sich diese Paragraphen in zukünftigen Gesetzestexten auch gut zusammenfassen. Erste “Modellprojekte” laufen schon: z.B. im Ruhrgebiet: Bei Vorstellungsgesprächen von Bewerber/innen für das Fan- Projekt ist ein Polizeibeamter Mitglied der Bewerbungskommission. Warum? Vielleicht als zukünftige Fachaufsicht? z.B. in Sachsen-Anhalt: Hier ist der Streetworker gleich beim Ministerium für Inneres angestellt. Das vereinfacht vieles, schließlich sind so die Informations- wege und Unterstellungsverhältnisse von vornherein eindeutig geregelt… Die Praxisrelevanz der Ergebnisse unserer jetzt geführten Auseinandersetzungen wird Jahre brauchen, wenn es sie denn überhaupt gibt. Hinterlasse eine Antwort Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* Email* Webseite