Unterlassene Hilfeleistung – § 323c StGB Gangway e. V. 27. März 2016 Anti-Gewalt- und Soziale-Kompetenz-Trainings Erläuterungen zum Gesetz Zum Verständnis - der Gesetzestext § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und...