Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB Gangway e. V. 28. März 2016 Anti-Gewalt- und Soziale-Kompetenz-Trainings Erläuterungen zum Gesetz Zum Verständnis - der Gesetzestext: § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort...