Rücktritt – § 24 StGB Gangway e. V. 28. März 2016 Anti-Gewalt- und Soziale-Kompetenz-Trainings Erläuterungen zum Gesetz Zum Verständnis - der Gesetzestext: § 24 StGB Rücktritt (1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung...