Was ist, wenn Du bei Betrieben und Firmen keinen Ausbildungsplatz findest?

Es gibt die Verbundausbildung – meist für Jugendliche mit Mittleren Schulabschluss oder Abitur. Der Ausbildungsplatz wird Dir von der Agentur für Arbeit vermittelt. Das besondere ist, dass die praktische Ausbildung in einem Betrieb (und manchmal auch in mehreren) und einem Bildungsträger – sozusagen im Verbund – stattfindet.


 

Eine weitere besondere Überbrückungsmöglichkeit bis zum Beginn einer Ausbildung ist die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ) – genauere Infos dazu findest Du hier!


 

Ausbildung auf dem schulischen Weg

  •  Ausbildung am Oberstufenzentrum oder an einer anerkannten Fachschule
    Die Ausbildung zu den verschiedenen berufen erfolgt in der Schule und im Betrieb. Voraussetzung ist die erweiterte Berufsbildungsreife. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 bis 3 1/2 Jahre.
    Eine Übersicht der Berliner OSZ findest Du hier

 

  • MDQM II ist eine weitere Form der schulischen Berufsausbildung.
    Es werden 20 verschiedene Berufe angeboten, wie zum Beispiel:
    Bürokauffrau/mann, Maurer, Fliesenleger, Maler/Lackierer, Tischler, Elektroinstallateur, Gärtner oder Modeschneider.
    Die Ausbildungen dauern 3-3,5 Jahre. Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung ist einer der genannten Abschlüsse: BQL/TZ, Hauptschulabschluss, Erweiterter Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss und eine Aufnahmezusage des Kooperationspartners. Ausbildungsträger ist in Berlin das Berufsbildungswerk mit Sitz in Berlin-Schöneberg, Geneststr. 5-6, 10829. Informationen erhältst Du unter 030-757 72-200.Für die schulische Ausbildung gibt es keinen Ausbildungslohn. Du hast aber die Möglichkeit, BaföG zu beantragen.

 

Ausbildung über das Jugendamt

Das Jugendamt kann bei festgestelltem individuellem Bedarf eine Ausbildung nach SGB VIII anbieten. Diese Möglichkeit ist für junge Menschen gedacht, die während der Ausbildung zusätzlich sozialpädagogische Unterstützung benötigen, weil es z.B. gerade richtig Stress im Leben gibt und sie sonst überfordert wären, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Wichtig ist, dass immer eine Prüfung des individuellen Unterstützungsbedarfes notwendig ist. Die Entscheidung erfolgt durch das zuständige Jugendamt des Wohnortes Deiner Eltern. Sofern Du volljährig bist – bis max. 21 Jahre – nach Deinem polizeilich gemeldeten Wohnsitz.

Hier findest Du alle Berliner Jugendämter

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