Für Existenzgründer Thomasch Georgi 23. Oktober 2017 Allgemeine Informationen Wenn Du arbeitslos bist, Dich aber selbständig machen willst, gibt es zwei Fördermöglichkeiten, die Du in Anspruch nehmen kannst. Ob Du Gründerzuschuss oder Einstiegsgeld bekommst, ist abhängig davon, welches Arbeitslosengeld Du momentan erhältst: Bekommst Du ALG I, dann kannst Du den Gründungszuschuss beantragen. Beziehst Du ALG II, dann kannst Du das Einstiegsgeld beantragen. Auf den folgenden Internetseiten findest Du alles zum Thema Gründerzuschuss und Einstiegsgeld im Überblick: www.gruenderzuschuss.de www.foerderland.de www.existenzgruender.de Umfassende Informationen zur Existenzgründung in Berlin Merkblatt der Agentur für Arbeit zu Existenzgründung ALG I – Gründungszuschuss Um Gründerzuschuss zu erhalten, musst Du einen sogenannten Businessplan anfertigen, indem Du Dein Projekt genau erklärst und vorstellst. Dieser wird genau geprüft und nur wenn er für gut befunden wird, gibt es Geld. Es gibt aber Beratungsstellen, wo Du Dir Unterstützung holen kannst, Infos dazu liegen in jeder Agentur für Arbeit. Höhe und Dauer des Gründungszuschusses Die Förderungsdauer beträgt maximal 15 Monate, und ist in zwei Phasen unterteilt. In den ersten 6 Monaten Deiner Selbständigkeit bekommst Du zusätzlich zum Arbeitslosengeld I noch eine Pauschale von 300 Euro, mit denen Du Dich in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern kannst. Auf diese erste Förderphase hast Du einen Rechtsanspruch. Ist die erste Phase im Existenzgründerzuschuss-Verfahren beendet und liegt eine hauptberufliche Selbstständigkeit vor, wird in der zweiten Phase maximal für weitere 9 Monate nur noch die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt. Um diese Verlängerung der Förderdauer zu erhalten, sind hier die Geschäftstätigkeiten und unternehmerischen Aktivitäten zu belegen. Was musst Du beim Beantragen des Gründungszuschusses beachten? Den Antrag und weitere Informationen bekommst Du bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit. Die Links zur Agentur für Arbeit in Berlin findest Du hier! • Du musst mit Beginn der Selbständigkeit noch mindestens 3 Monate Anspruch auf ALG I haben. • Deine Selbständigkeit muss Dein Haupterwerb sein (also nicht nur ein Nebenjob). • Du musst mindestens 15 Stunden pro Woche in diesem Unternehmen arbeiten. Was passiert, wenn Du Deine Selbständigkeit wieder aufgeben musst? Wenn Du ohne wichtigen Grund Deine Selbständigkeit aufgibst, droht Dir eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Während dieser drei Monate bekommst Du auch keinen Gründungszuschuss mehr. Zudem wird die Dauer der Förderung um diesen Zeitraum gekürzt. Wichtig! Nach dem gesamten Zeitraum der Förderung hast Du keinen Anspruch auf ALG I mehr! ALG II – Einstiegsgeld Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung des Jobcenter und steht allen Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger*innen zur Verfügung, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro pro Monat, aufnehmen oder eine hauptberufliche Selbständigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden planen. Wichtig!!! Ob und in welcher Höhe Du Einstiegsgeld erhältst, entscheidet Dein/e Fallmanager/in. Berücksichtigt werden dabei die Dauer Deiner Arbeitslosigkeit, die Größe Deines Haushaltes und es wird geprüft, ob die angestrebte Tätigkeit Deiner beruflichen Eingliederung dient. Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes Das Einstiegsgeld beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung, also 223 Euro. Zusammen mit der Regelleistung in Höhe von 446 Euro erhältst Du demnach 669 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten und eventuellen weiteren Zahlungen. Hinzu kommen 10 Prozent für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Die Dauer der Förderung beträgt maximal 24 Monate. Dabei wird die Förderung in zeitlichen Abschnitten von je sechs Monaten bewilligt, um das weitere Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen regelmäßig überprüfen zu können. Die ersten 100 Euro aus Deinem Erwerbseinkommen werden grundsätzlich nicht auf das ALG II angerechnet (Das ist der sogenannte Grundfreibetrag). Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro beträgt der prozentuale Freibetrag 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens, also 160 Euro. Für Bruttoeinkommen über 800 Euro beträgt der zusätzliche prozentuale Freibetrag 10 Prozent, also 80 Euro. Die Obergrenze für die Freibeträge liegt für Arbeitslose ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro monatlich und mit Nachwuchs bei 1.500 Euro.Wenn Du Einstiegsgeld erhältst, werden aber immer 85 Prozent (bis auf den Grundfreibetrag) und mehr von Deinem Zuverdienst mit Deinem ALG II verrechnet, egal wieviel Du dazuverdienst. Wichtig!!! Das Einstiegsgeld wird Dir auch dann weitergezahlt, wenn Du aufgrund der Selbständigkeit eigentlich nicht mehr hilfebedürftig bist. Du bekommst dann aber kein ALG II mehr.Versichert bist Du über die Agentur für Arbeit, da Du ALG II beziehst. Wie beantragst Du das Einstiegsgeld? Du erhältst die Antragsformulare und alle genaueren Infomationen bei Deinem Fallmanager in Deinem zuständigen Jobcenter. Die Links zu den Jobcentern in Berlin findest Du hier! Wichtig ist auch hier, dass Du, wie schon erwähnt, einen Buissnesplan erstellt hast, indem Dein Projekt ausführlich erklärt wird. Was passiert, wenn Du Deine Selbständigkeit aufgeben musst? Falls Deine Gründung nicht erfolgreich ist, kannst Du die Selbständigkeit jederzeit wieder beenden. Das Einstiegsgeld entfällt dann und Du erhältst dann wieder ALG II. Hinterlasse eine Antwort Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* Email* Webseite