Noch mal davongekommen – Mengen zum straflosen Eigenbedarf Gangway e. V. 25. März 2016 Einstellung des Verfahrens, wenn nur eine geringe Menge aufgefunden wird Das Mitsichführen von Cannabis ist strafbar, nach wie vor. Doch infolge eines Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes, sind die Staatsanwaltschaften angehalten, bis zu einer als „gering“ anzusehenden Menge, die Sache nicht zu verfolgen. Als Möglichkeit ist dies auch für die Gerichte in § 29 Abs. 5 BtMG festgeschrieben: § 29 “(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.” Was aber genau „geringe Menge“ ist, hat das BVerfG nicht vorgeschrieben. Bisher versteht jedes Bundesland das unterschiedlich, doch es haben sich gewisse Richtwerte gebildet, wie viel in welchem Bundesland gerade noch aufgefunden werden darf, um straflos auszugehen: Einstellungsgrenzen (KE bedeutet „Konsumeinheiten“ und wird oftmals zwei Gramm gleichgestellt) Baden-Württemberg bis 3 KE Bayern bis 6 g Berlin bis 10 g Brandenburg 6 g Hamburg bis 6 g Hessen bis 6 g Niedersachsen bis 6 g Nordrhein-Westfalen bis 10 g Rheinland-Pfalz bis 10 g Saarland bis 6 g Sachsen bis 6 g Sachsen-Anhalt bis 6 g Schleswig-Holstein bis 6 g Aber: Das sind unverbindliche Richtwerte und behördeninterne Anweisungen, von denen auch abgewichen werden kann! Hat sich der Betroffene z.B. noch etwas anderes zu schulden kommen lassen, dann kann auch der Cannabis-Besitz etc. als hinzukommendes Delikt trotzdem noch weiterverfolgt werden. Eine Antwort Ola 2. November 2018 Kurze Geschichte darüber, wie RSO-Cannabisöl meinen Krebs geheilt hat. Ich bin am 11. Juni 2018 68 Jahre alt, bei mir wurde Lungenkrebs diagnostiziert, den ich alle Hoffnung verlor, bis ein Freund mich mit Cannabisöl-Behandlungen bekannt machte, an die ich nie geglaubt hatte. Aber ich musste es versuchen und ein paar Monate nachdem ich total geheilt war und dieses Cannabisöl meinen Krebs heilte, half mir Rick Simpson mit diesem Cannabisöl. Sie können sich mit ihm in Verbindung setzen Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com Freundliche Grüße, Ola. Antworten Hinterlasse eine Antwort Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* Email* Webseite
Ola 2. November 2018 Kurze Geschichte darüber, wie RSO-Cannabisöl meinen Krebs geheilt hat. Ich bin am 11. Juni 2018 68 Jahre alt, bei mir wurde Lungenkrebs diagnostiziert, den ich alle Hoffnung verlor, bis ein Freund mich mit Cannabisöl-Behandlungen bekannt machte, an die ich nie geglaubt hatte. Aber ich musste es versuchen und ein paar Monate nachdem ich total geheilt war und dieses Cannabisöl meinen Krebs heilte, half mir Rick Simpson mit diesem Cannabisöl. Sie können sich mit ihm in Verbindung setzen Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com Freundliche Grüße, Ola. Antworten