Nachweisbarkeit und Strafverfolgung von Drogen Gangway e. V. 10. Juli 2015 STRAFVERFOLGUNG – GERINGE MENGEN Drogen wie Cannabis und Amphetamine sind nicht legal. Daher wird jeder Verstoß zur Anzeige gebracht und die Polizei leitet in allen Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ein. Das Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden, wenn es sich um den Umgang mit geringen Mengen Cannabis oder Marihuana handelt UND diese zum gelegentlichen Eigenkonsum bestimmt waren UND andere Personen nicht gefährdet wurden. Hierbei muss beachtet werden, dass die Höhe der geringen Mengen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt ist. Nach der aktuellen Verfügung zur Umsetzung des §31a BtMG in Berlin gilt: Handelt es sich um eine Bruttomenge bis zu 15g, kann das Ermittlungsverfahren – unter den genannten Voraussetzungen – nach dieser Vorschrift von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Bei einer Bruttomenge von bis zu 10g kann vereinfacht eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft darf das Verfahren – auch bei geringen Mengen – nicht einstellen, wenn das öffentliche Interesse die Strafverfolgung verlangt. Das ist z. B. der Fall, wenn: -> Cannabisprodukte so konsumiert werden, dass Kinder und Jugendliche dies mitbekommen und dadurch möglicherweise verführt werden, auch zu konsumieren bzw. -> wenn vor Einrichtungen wie Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Spielplätzen oder auch auf Jugendreisen öffentlich konsumiert wird. Leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein, wird dies der Führerscheinstelle gemeldet. Dadurch droht der Führerscheinverlust bzw. kannst Du Probleme bekommen, wenn Du Deinen Führerschein machen möchtest. NACHWEISBARKEIT VON DROGEN Wie lange psychoaktive Substanzen wirken und im Urin oder Blut nachweisbar sind, hängt vom Stoffwechsel des Konsumenten sowie von der Dauer und Menge des Konsums ab. KONTAKT Diese Tipps können nur einen kurzen Überblick bieten. Wenn Du Fragen hast, sprich uns an. Drogendatenbank: Unter “Schnelle Hilfe” – “Rausch und Gesundheit” auf dieser Website gibt es eine umfangreiche Datenbank zum Nachlesen sowie eine Drogenberatung. Kostenlose Rechtsberatung bei Gangway e. V. (Schwerpunkt Strafrecht; für Jugendliche und junge Erwachsene; telefonische Anmeldung erforderlich) Freitags, 15 – 17 Uhr Gangway e. V. – Straßensozialarbeit in Berlin, Schumannstr. 5, 10117 Berlin Tel.: 030-283023-0, Fax: 030-283023-19, E-Mail: info@gangway.de Hinterlasse eine Antwort Antwort abbrechenDeine Email Adresse wird nicht veröffentlicht.KommentarName* Email* Webseite