Landesamt für “Flüchtlings”-Angelegenheiten  LAF

Vom Landesamt für “Flüchtlings”-Angelegenheiten (LAF) werden während des gesamten Asylverfahrens in Berlin laufende Sozialleistungen zur Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gestellt. Dazu gehören folgende Leistungen:

  • Kostenübernahme für eine Unterkunft
  • monatliche Geldleistungen
  • Krankenversichertenkarte
  • Fahrkarte für Busse und Bahnen in Berlin für die ersten 3 Monate
  • “berlinpass” für vergünstigte Monatskarte nach den ersten 3 Monaten
  • Erstausstattung
  • monatliche Pauschale für Kleidung
  • Pauschale für Schulmaterial für Kinder
  • zusätzliche Leistungen in besonderen Bedarfssituationen (z. B. Schwangerschaft, Behinderung etc.)
  • Erstausstattung an Hausrat und Möbeln, sofern eine preislich angemessene Wohnung zur Verfügung steht

Besucheranschrift:
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Goslarer Ufer 15
10589 Berlin

Postanschrift:
Postfach 30 14 09
10721 Berlin

 


Das Bundesamt für Migration und “Flüchtlinge” BAMF

Das Bundesamt für Migration und “Flüchtlinge” (BAMF) führt die Asylverfahren durch und ist für das Asylinterview und die Entscheidung über den Asylantrag zuständig. Beim BAMF Berlin ist eine Vorsprache derzeit nur mit einem vom LAF oder BAMF benannten Termin möglich:

BAMF Außenstelle Berlin
Badensche Str 23, 10715 Berlin
Tel.: 030 – 68 40 81-47500, Fax: 030 – 68 40 81-47115,
Nur an diese Adresse sollten Briefe und Faxe gerichtet werden!

Per E-Mail sind keine für das Asylverfahren rechtlich relevanten Mitteilungen möglich!
E-Mail: BER-Posteingang@bamf.bund.de
Homepage


 

Ausländerbehörde Berlin

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Verlängerung der “Aufenthaltsgestattung” während des Asylverfahrens, sowie für die Erteilung und Verlängerung der “Aufenthaltserlaubnis“, wenn die Person als Geflüchteter anerkannt wurde. Die Ausländerbehörde ist auch zuständig für die Erteilung und Verlängerung der “Duldung”, wenn der Flüchtlingsschutz abgelehnt wurde, die Person aber noch nicht abgeschoben werden kann. Für das Arbeiten während des Asylverfahrens oder mit einer Duldung ist  eine Arbeitserlaubnis für die konkrete Tätigkeit erforderlich. Diese Erlaubnis muss ebenfalls bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Anerkannte Geflüchtete erhalten automatisch eine unbeschränkte  Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten jeder Art.

Ausländerbehörde Berlin
Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
Tel.: 030 – 90 26 9-4000, Fax: -4099
Mo, Di 7-14 Uhr, Do 10-18 Uhr, Mi nur mit Termin, Fr geschlossen
S-Bahn S 41/42 “Westhafen”, U-Bahn U 9 “Amrumer Str.”

 

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