Es gibt eine Frist, bis wann der Käufer dem Verkäufer einen Fehler an der gekauften Sache mitteilen muss.

Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beträgt bei beweglichen Sachen für Nacherfüllung und Schadensersatzansprüche zwei Jahre (vgl. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), bei Rücktritt gelten die regelmäßigen Verjährungsfristen (drei Jahre, § 195 BGB). Die Frist beginnt ab der Übergabe, Ablieferung oder Abholung der Sache zu laufen.

 

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