Sexarbeit in Zeiten der Pandemie. Sex sells? Mehr als zuvor?

Wir leben in einer Individualgesellschaft, die von Konsum gesteuert ist und wo Produktivität häufig im narzisstischen Spiegel bis hin zur Selbstaufgabe betrachtet wird. Wie steht es um das sich auflösende Selbst, das scheinbare Nirwana in einer sinnentleerten Gesellschaft? Es wird versucht, das Vakuum mit Arbeit zu füllen, der eigene Wert am Schein gemessen, während das Sein keinen Platz mehr findet.

Die Welt, in der wir leben, haben wir uns geschaffen. Haben wir uns eine Welt geschaffen, in der wir leben wollen? Durch unsere selektive Wahrnehmung fällt es uns nicht schwer, auszublenden, was wir nicht sehen wollen – so lange, bis wir die Existenz davon anzweifeln oder gar verleugnen.

 

Sexarbeit als Spiegel der gesellschaftlichen Verhältnisse.

Das Wort „Arbeit“ in der Bezeichnung des Berufes „Sexarbeiter*in“ lässt vermuten, dass ein Vertragsverhältnis zwischen der*dem Dienstleistenden und dem Mann, der das Angebot anfragt, zustande kommt. Verglichen mit anderen Rechtsgeschäften, wären demnach beide Seiten verpflichtet, den jeweiligen Anteil zu erfüllen.

Da es seit Beginn der Pandemie ohnehin vermehrt wirtschaftliche Einbußen für Soloselbstständige gibt, tut ein Berufsverbot das Übrige, um diese Dynamik zu fördern. Schnell stellt sich dann die Frage, worum sich der Diskurs dreht, wenn staatliche Regularien für Sexarbeitende in Kraft treten, welche wissenschaftlichen Grundlagen entbehren und den vereinheitlichten Bereich der körpernahen Dienstleistungen aufspalten: In der Theorie durch gesonderte Bedingungen und Verbote in der Sexarbeit (im Gegensatz zum Tätowieren und Massieren), in der Praxis durch die Spaltung der Geister. Die dadurch entstehenden Gräben scheinen Euphemismus von Lebensrealität zu trennen. Damit wird ein Zeichen für Prostitution und gegen Sexarbeit gesetzt.

Der Senat äußert sich dazu, indem das gesteigerte Infektionsrisiko in der „besonderen und langandauernden körperlichen Nähe“ begründet sei. An dieser Stelle taucht in unseren Köpfen die Frage auf, ob bzw. seit wann es eine gesetzlich festgelegte Grenze für die Dauer einer Massage bzw. einer neuen Tätowierung gibt.

Ein weiteres Argument, das der Senat zum Schutz der Frauen* vorbringt, ist, dass gezielte Maßnahmen der organisierten Kriminalität entgegenwirken sollen und dabei die neu geschaffenen Abhängigkeitsverhältnisse durch das Berufsverbot berücksichtigt und beseitigt werden sollen.

 

Kann das Wort „Sozialstaat“ im Kapitalismus seiner Bedeutung gerecht werden?

Auch der BesD fordert den Staat auf, seine Macht zu nutzen, um gesellschaftliche Verhältnisse zu stabilisieren anstatt in autoritärer Weise in Diskriminierung zu investieren. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Armut, mangelnder Gesundheitsschutz und Wohnungslosigkeit weiterhin gefördert wird und ein Notfallfonds von 25.000€ aus Privatvermögen geschaffen wurde.

Wäre es nicht ein großes (nötiges) Zeichen, die erwähnte „Besonderheit“ zu normalisieren? Die dafür nötige Augenhöhe kann durch Selbstermächtigung erlangt werden, für die dieselben Rechte grundlegend sind. So kann von der Objektivierung der Frau* hin zu einem Subjekt, das die Dienste in der Marktwirtschaft frei anbietet, die Rede sein. In der gesellschaftlichen Mitte, sofern es sie noch gibt, wird von einem freien Markt gesprochen, der durch den Zusammenhang von Angebot und Nachfrage charakterisiert ist.  Eine von Konsum gesteuerten Marktwirtschaft kann möglicherweise dann „frei“ genannt werden, wenn durch Gewährung gleicher Rechte Zwänge Wahlfreiheiten weichen.

Die Unterwerfung der Frau* wäre damit keine Reproduktion konservativer, alter Rollenmodelle, sondern ein freiwilliges Betreten eines gemeinsam geschaffenen Raumes zwischen Anbietender* und Nachfragendem*, der von den Beteiligten flexibel gestaltet werden kann. Dadurch kann Sex auch den freiheitsgewährenden Charakter fördern und bietet dem mechanischen Stressabbau nach einem langen Arbeitstag möglichen Einhalt – dem tief gesellschaftlich verankerten Stigma, Frauen* wären für den männlichen Orgasmus zuständig, könnte möglicherweise auch begegnet werden.

 

Liegt die Bedeutung des Staates darin, den Menschen zu dienen oder dienen die Menschen ihm?

Fraglich bleibt, ob durch das restriktive Vorgehen ein sanktionierender Charakter hervorgerufen werden soll, der die Basis bildet, dass Sexarbeit nicht mehr angeboten wird oder ob Stigmata weiterhin gefördert werden sollen. Soll eine ohnehin marginalisierte Personengruppe vom Rand der Gesellschaft nun ausgestoßen werden, um so den Graben zwischen dem Wert der „Arbeit“ im Hinblick auf das Leistungsprinzip, der die Mitte der Gesellschaft prägt, und der direkten Förderung patriarchaler Strukturen, indem Frauen* weiterhin Entscheidungen abgenommen werden anstatt Empowerment zu fördern, zu schließen? Der Berg, der sich unter dem Teppich weiterhin auftürmt, nennt sich organisierte Kriminalität und kann durch fehlende Objektpermanenz beseitigt werden. Was sind denn nun die gezielten Maßnahmen und was ist das Ziel?

Auch die deutsche Aidshilfe spricht sich gegen das restriktive Vorgehen im Bereich der Sexarbeit aus und benennt dabei die deutschen Nachbarländer wie Belgien, Österreich, Schweiz, Tschechien und die Niederlande als Beispiele, die Sexarbeit in Bordellen, Mobil und auf der Straße erlauben.

 

Sexkaufverbot.

Doña Carmen e.V. fordert ein Ende der Schließung von Bordellen und befürchtet hinter selbigen den Versuch, ein generelles Sexkaufverbot einzuführen, das bereits im Bundestag in Verbindung mit „Deutschland als Zielland des Menschenhandels“ politischen Boden gefunden hat.

Das von Schweden bekannte „nordische Modell“ besteht aus Sexkaufverbot, Sexualaufklärung für Jugendliche, Entkriminalisierung der Sexarbeitenden sowie Ausstiegsprogrammen.

Eine Alternative könnte die Erfindung des „Deutschen Modells“ sein, das soziale Absicherungsmöglichkeiten, lebensweltnahe Perspektiven, Traumatherapie und eine ehrliche und aufrichtige Auseinandersetzung bietet.

 

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